Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsbeschränkungen
Spielregeln
Sehr geehrte Gäste - Liebe Kinder
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Die Regeln dienen vor allem der Sicherheit der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte, dem entspannten Miteinander und der Entlastung des Betreibers und seiner Mitarbeiter. Es gelten die ausgehängten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir bitten Sie, diese Regeln zu lesen, einzuhalten und auch Ihre Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen.
Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten!
In dieser Halle betreiben Sie und Ihre Kinder Sport. Bei jeder Sportart kann man sich verletzen - auch bei ordnungsgemäßer Ausübung. Deshalb schreiben wir das Thema Sicherheit groß! Beachten Sie bitte alle Regeln für Ihre Sicherheit, die Ihrer Kinder und die der anderen.
Tu´ nur, was du sicher beherrscht.
Vielen Dank!
Allgemeines
- Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse zu entnehmen.
- Bitte prüfen Sie Ihre Rechnung. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
- Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
- Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Eine Nutzung außerhalb der Benutzungsregeln kann zu Verletzungen führen.
- Filmen und fotografieren ist in unserer Halle erlaubt. Fremde Personen dürfen jedoch nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreibergesellschaft.
- Das Objekt wird videoüberwacht. Das Material kann für etwaig entstandene Schäden ausgewertet werden.
- Wenn Sie oder ein Mitglied Ihrer Familie unter Epilepsie leiden oder bereits epileptische Anfälle hatten, konsultieren Sie vor dem Besuch des Abenteuerlands einen Arzt. Bestimmte Lichtmuster können auch bei Personen ohne Vorerkrankungen Anfälle auslösen. Sollten Sie Schwindel, Sehstörungen, Augen- oder Muskelzuckungen, Bewusstlosigkeit, Desorientierung oder unwillkürliche Bewegungen bemerken, stellen Sie die Nutzung sofort ein und suchen Sie einen Arzt auf. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Personen mit bekannter Photosensibilität wird von der Nutzung abgeraten.
Keine Aufsichtspflicht/ Betreuung
- Die Aufsicht- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen.
- Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen in keinem Fall, auch nicht bei allein spielenden Kindern mit Haftungsfreistellung, eine Aufsichts- und Betreuungspflicht.
- Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber eine Sonderaktion für die Kinder durchführt (z.B. Basteln, etc.).
- Auch wenn an einzelnen Spielgeräten Aufsichtspersonal zur Verfügung gestellt wird, wird damit eine Aufsicht- und Betreuungspflicht nicht begründet!
- Bitte begleiten Sie Ihre unter 6-jährigen Kinder auf die Toilette.
Benutzung der Spielgeräte - keine Saltos! / Außenbereich
- Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten! Die Benutzung erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher. Die Begleitpersonen sind angehalten dem Kind / den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten.
- Bei den Inflatables (z.B. Wabbelberg, Snappi) darf nur der Innenraum bespielt werden. Es ist wegen der Gefahr von schwerwiegenden Verletzungen aufgrund der Höhe nicht erlaubt, sich an den Umrandungen hochzuziehen, hochzuspringen oder auf die Umrandungen zu setzen!
- Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten! Es besteht die Gefahr von ernsthaften und bleibenden Schäden wie einer Querschnittslähmung.
- Erwachsene dürfen auf den Inflatables aufgrund hoher Verletzungsgefahr nicht zusammen mit Kindern spielen!
- An Netzen (z.B. im Turm) darf nicht hochgeklettert werden, es besteht die Gefahr herunter zu fallen und sich schwerwiegend mit bleibenden Schäden zu verletzen.
- Die Elektro-Karts dürfen von maximal zwei Kindern oder einem Erwachsenen und einem Kleinkind besetzt werden.
- Das Laufen auf der Fahrbahn, die Nutzung der Karts als „Boxautos“ und das Anschieben der Karts bei laufendem Motor ist streng untersagt. Das Fahren ist nur gegen den Uhrzeigersinn gestattet.
- Der Kleinkindbereich ist für Krabbel- und Kleinkinder bestimmt. Störende Kinder über 6 Jahre dürfen vom Betreiber, seinen Mitarbeitern, sowie von Kleinkinder-Müttern oder -Vätern aus dem Bereich verwiesen werden.
- Außenbereich: Das Klettern auf die Bäume oder den Zaun ist wegen des Verletzungsrisikos absolut verboten!
- Die Benutzung der Fluchttüren ist außerhalb eines Notfalls absolut verboten!
- Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z. B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).
Unfallmeldung
- Wichtig! Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sind unverzüglich an der Eingangskasse zu melden und werden dort schriftlich dokumentiert.
Bekleidung
- Aus Hygiene- und sicherheitstechnischen Gründen müssen Socken, am besten Stoppersocken, getragen werden.
- Socken können Sie an der Kasse preiswert erwerben.
- Kinder oder spielende Erwachsene sollten bequeme Kleidung tragen. Bitte keine außenliegenden Reißverschlüsse oder Knöpfe, da damit die Folien der Spielgeräte beschädigt werden.
- Bitte Anhänger, Ketten, Schals sowie hängende Ohrringe ablegen und bitte keine Kleidung mit Kordeln oder Bändern tragen, es besteht die Gefahr sich selbst zu erdrosseln. !Achtung sehr gefährlich!
Speisen und Getränke / Müll / Alkohol
- Unsere Gastronomie bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken zu familiengerechten Preisen. Das Mitbringen von Getränken und selbst zubereiteten Speisen ist im Rahmen eines Picknickkorbes erlaubt.
- Das Liefern lassen oder Mitbringen von Speisen aus einem Restaurant ist untersagt.
- Sämtlicher entstandener Müll durch eigens mitgebrachte Speisen, Getränke, Geschenke o. ä. ist wieder mitzunehmen und zu Hause zu entsorgen. Sofern das Abenteuerland nicht einwandfrei geräumt worden ist, entstehen zusätzliche Müllentsorgungsgebühren in Höhe von 50,- €.
- Im Abenteuerland gilt Kaugummiverbot wegen der Erstickungsgefahr!
- Essen und Trinken bitte nur im Gastronomiebereich! Eine Mitnahme, auch von Glas oder Porzellan, in den Spielbereich ist streng untersagt!
- Alkoholisierten Personen wird der Zutritt verwehrt. Der Verzehr von Alkohol ist im Abenteuerland untersagt.
Rauchen/ Feuer / Kerzen / Ordnung & Sicherheit
- Die Halle ist mit einem Feuer- und Rauchfrühwarnsystem ausgestattet. Daher ist in der Halle, sowie auf den Toiletten das Rauchen (auch E-Zigaretten) sowie Feuer machen streng verboten und nur in dem dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Außenbereich erlaubt.
- Der Konsum von Cannabisprodukten ist auf unserem gesamten Gelände (inkl. Parkplatz) verboten.
- Das Mitbringen und Anzünden von Kerzen, Wunderkerzen, offenes Feuer oder Ähnliches ist untersagt.
- Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher, es sei denn, der Verursacher kann nachweisen, dass die geltend gemachten Kosten gar nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen sind.
Verhalten / Beschädigungen
- Gasluftballons, Luftschlangen-Sprühdosen, Konfetti oder Ähnliches ist untersagt. Der Betreiber behält sich vor bei Nichteinhaltung dieser Regel eine Reinigungs- oder Bergungsgebühr in Höhe von 50,-€ zu veranschlagen.
- Schlechtes Benehmen, andere Kinder kratzen, beißen, schlagen, etc. wird nicht toleriert. Die aufsichtspflichtigen Personen werden gebeten, diese Verhaltensweisen zu unterbinden.
- Dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ist es ausdrücklich gestattet, Personen in einem solchen Fall zu ermahnen und im Wiederholungsfall Spielverbot zu erteilen.
- In besonders gravierenden Fällen, behält sich der Betreiber vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen und des Geländes zu verweisen.
- Die aufsichtspflichtigen Personen sind verpflichtet, Ihre Kinder von mutwilligen Zerstörungen abzuhalten.
Kapazitätsgrenze / Garderobe / Fundsachen
- Sollte die Kapazitätsgrenze der Halle erreicht sein, behält sich der Betreiber vor, den Zutritt zu begrenzen. Dies geschieht vor allem aus feuerpolizeilichen Gründen. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen.
- Die Bezahlung des Eintritts ist keine Garantie für einen Sitzplatz. Ist dies abzusehen, werden wir versuchen, Sie vor Entrichtung des Eintrittspreises darüber zu informieren.
- Die Besucher werden gebeten auf Ihre mitgeführten Gegenstände, wie z. B. Taschen, Jacken und Ähnliches, zu achten. Bei Verlust kommt das Abenteuerland Mellendorf nicht für die Erstattung auf. Nutzt gerne unsere Schließfächer.
- Die Mietdauer der Schließfächer endet spätestens mit Geschäftsschluss. Die Schließfächer dürfen über Nacht nicht verschlossen bleiben. Der Inhalt der Schränke wird über Nacht entfernt. Beim Verlust des Schließfachschlüssel wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag von 10,-€ erhoben, es sei denn, der Verursacher kann nachweisen, dass die geltend gemachten Kosten gar nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen sind.
- Fundsachen werden aufbewahrt und bei Nichtabholung nach gesetzlichen Bedingungen behandelt / zum örtlichen Fundbüro gebracht.
Keinen Zutritt haben
- Erwachsene ohne Begleitung von Kindern (ausgenommen nachzügelnde Familienmitglieder).
- Personen mit Hausverbot.
- Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z.B. alkoholisierte Personen oder Personen, die unter dem Einfluss von Cannabis oder anderen berauschenden Mitteln stehen).
- Besuchern mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.
Das Team vom Abenteuerland
wünscht viel Spaß!