Allgemeine Geschäftsbedingungen
Spielregeln
- Alle Spielgeräte, die Sie hier vorfinden sind nach der in Deutschland gültigen DIN-Norm 1177/1176 für Spielgeräte hergestellt.
- Die Geräte sind gemäß Beschilderungen zu benutzen.
- Für entstandene Schäden aufgrund nicht sachgerechter Verwendung, Fahrlässigkeit oder Vorsatz übernimmt der Betreiber keine Haftung.
- Kinder bis 8 Jahre sind gesetzlich vorgeschrieben von Eltern oder Begleitpersonen ständig zu beaufsichtigen.
- Bitte prüfen Sie Ihre Rechnung. Spätere Reklamationen sind nicht möglich.
- Es gelten die Preise an der Kasse
- Gespielt wird in Strümpfen
- Kleinere Kinder müssen von Ihren Eltern auf die Toilette begleitet werden.
- Alle Kinder sollen sich so verhalten, dass keine anderen Kinder oder Personen geschädigt oder verletzt werden.
- Für selbstverschuldete Unfälle übernimmt der Betreiber keine Haftung.
- Eltern bzw. dessen Vertreter als Aufsichtspersonen haften für die Kinder.
- Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
- Alkoholisierten Personen wird der Zutritt verwehrt. Der Verzehr von Alkohol ist im Abenteuerland untersagt.
- Dem Betreiber ist das Recht vorenthalten Personen den Zutritt zu verwehren oder des Hauses zu verweisen.
- Das Objekt wird videoüberwacht. Das Material kann für etwaig entstandene Schäden ausgewertet werden.
- Das Mitbringen von Kerzen, Wunderkerzen, offenes Feuer, Gasluftballons, Luftschlangen-Sprühdosen oder Konfetti ist untersagt. Wenn es zu einem vermeidbaren Feuerwehreinsatz kommt, werden die Kosten vom Verursacher übernommen. Der Betreiber behält sich vor bei Nichteinhaltung dieser Regel eine Reinigungs- oder Bergungsgebühr in Höhe von 50,-€ zu veranschlagen.
- Das Mitbringen von Getränken und selbst zubereiteten Speisen ist im Rahmen eines Picknickkorbes erlaubt. Das Liefern lassen oder Mitbringen von Speisen aus einem Restaurant ist untersagt.
- Sämtlicher entstandener Müll ist wieder mitzunehmen. Sofern das Abenteuerland nicht einwandfrei geräumt worden ist, entstehen zusätzliche Müllentsorgungsgebühren in Höhe von 50,- €.
- Rauchen im Gebäude ist untersagt. Es ist der ausgeschilderte Raucherbereich zu
benutzen.