Allgemeine Geschäftsbedingungen

Spielregeln


  • Alle Spielgeräte, die Sie hier vorfinden sind nach der in Deutschland gültigen DIN-Norm 1177/1176 für Spielgeräte hergestellt.
  • Die Geräte sind gemäß Beschilderungen zu benutzen.
  • Für entstandene Schäden aufgrund nicht sachgerechter Verwendung, Fahrlässigkeit oder Vorsatz übernimmt der Betreiber keine Haftung.
  • Kinder bis 8 Jahre sind gesetzlich vorgeschrieben von Eltern oder Begleitpersonen ständig zu beaufsichtigen.
  • Bitte prüfen Sie Ihre Rechnung. Spätere Reklamationen sind nicht möglich.
  • Es gelten die Preise an der Kasse
  • Gespielt wird in Strümpfen
  • Kleinere Kinder müssen von Ihren Eltern auf die Toilette begleitet werden.
  • Alle Kinder sollen sich so verhalten, dass keine anderen Kinder oder Personen geschädigt oder verletzt werden.
  • Für selbstverschuldete Unfälle übernimmt der Betreiber keine Haftung.
  • Eltern bzw. dessen Vertreter als Aufsichtspersonen haften für die Kinder. 
  • Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
  • Alkoholisierten Personen wird der Zutritt verwehrt. Der Verzehr von Alkohol ist im Abenteuerland untersagt.
  • Dem Betreiber ist das Recht vorenthalten Personen den Zutritt zu verwehren oder des Hauses zu verweisen.
  • Das Objekt wird videoüberwacht. Das Material kann für etwaig entstandene Schäden ausgewertet werden.
  • Das Mitbringen von Kerzen, Wunderkerzen, offenes Feuer, Gasluftballons, Luftschlangen-Sprühdosen oder Konfetti ist untersagt. Wenn es zu einem vermeidbaren Feuerwehreinsatz kommt, werden die Kosten vom Verursacher übernommen. Der Betreiber behält sich vor bei Nichteinhaltung dieser Regel eine Reinigungs- oder Bergungsgebühr in Höhe von 50,-€ zu veranschlagen.
  • Das Mitbringen von Getränken und selbst zubereiteten Speisen ist im Rahmen eines Picknickkorbes erlaubt. Das Liefern lassen oder Mitbringen von Speisen aus einem Restaurant ist untersagt.
  • Sämtlicher entstandener Müll ist wieder mitzunehmen. Sofern das Abenteuerland nicht einwandfrei geräumt worden ist, entstehen zusätzliche Müllentsorgungsgebühren in Höhe von 50,- €.
  • Rauchen im Gebäude ist untersagt. Es ist der ausgeschilderte Raucherbereich zu 
benutzen. 



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